Tätigkeitsbericht 1991
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BERICHT

des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31.Dezember 1991

(Auszüge)

Der Berliner Datenschutzbeauftragte hat dem Abgeordnetenhaus von Berlin [LINK] und dem Regierenden Bürgermeister jährlich einen Bericht über das Ergebnis seiner Tätigkeit vorzulegen § 29 Berliner Datenschutzgesetz - BlnDSG -). Der vorliegende Bericht schließt an den vorgelegten Jahresbericht 1990 an und deckt den Zeitraum zwischen 1. Januar 1991 und 31. Dezember 1991 ab.

 
Inhaltsübersicht:


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  1. Rahmenbedingungen für Berlin
    1.1 (...)
    1.2 Entwicklung der Informationstechnik
  2. Datenschutz in Berlin
    2.1 (...)
    2.2 Erbe der DDR


BERICHT

des Berliner Datenschutzbeauftragten
zum 31. Dezember 1991

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 Letzte Änderung:
 am 15.03.1999
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